HUNDE AUF DEM CAMPINGPLATZHunde sind auf dem Campingplatz unter folgenden Bedingungen erlaubt (ausgenommen Dobermänner, Pitbulls, Rottweiler und Molosser): Sie sind auf dem Campingplatz, jedoch nicht in den Mietunterkünften erlaubt, d. h. nur auf dem Stellplatz und nur mit eigener Übernachtungsmöglichkeit (Zelt, Wohnmobil oder Wohnwagen) Sie müssen an einer KURZEN LEINE geführt werden. Große Hunde müssen immer einen Maulkorb tragen. Hunderassen und Tiere, die als gefährlich gelten oder von den zuständigen Behörden als solche gemeldet wurden, können nach Ermessen der Direktion aus dem Feriendorf verwiesen werden. Die Anwesenheit von Tieren muss der Direktion bei der Buchung und beim Check-in gemeldet werden. Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste. Ihre Aufnahme unterliegt der Genehmigung durch die Direktion und der Vorlage des Gesundheits-/Impfpasses. Sie dürfen keine Störung verursachen und MÜSSEN FÜR IHRE BEDÜRFNISSE UNBEDINGT AUSSERHALB DER FERIENANLAGE AUSGEFÜHRT WERDEN. Es ist verboten, Tiere in die Gemeinschaftsbereiche mitzunehmen. Für die Reinigung und Pflege des Hundes dürfen NUR die dafür vorgesehenen Bereiche genutzt werden. Auf dem Campingplatz müssen die Besitzer eine Wasserflasche mitführen, um Urin zu beseitigen, um die Hygiene und den Anstand in den Gemeinschaftsbereichen zu gewährleisten. Die Besitzer müssen die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften sicherstellen und sind für eventuelle Schäden verantwortlich, die durch die Tiere an Personen und Sachen verursacht werden. Hundebesitzer, die diese Regelungen nicht befolgen, werden aufgefordert den Campingplatz unverzüglich zu verlassen Die Besitzer müssen die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften sicherstellen und sind für eventuelle Schäden verantwortlich, die durch die Tiere an Personen und Sachen verursacht werden. Besitzer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden gebeten, den Campingplatz unverzüglich zu verlassen. KATZEN AUF DEM CAMPINGPLATZ Sie sind auf dem Campingplatz erlaubt, jedoch nicht in den Mietunterkünften, d. h. nur auf dem Stellplatz und nur mit eigener Übernachtungsmöglichkeit (Zelt, Wohnmobil oder Wohnwagen). Sie müssen an einer KURZEN LEINE geführt werden und dürfen sich nicht ohne Aufsicht ihres Besitzers frei bewegen. Sie dürfen andere Gäste nicht stören, daher müssen sie auf dem Stellplatz an der Leine gehalten werden , damit sie nicht in den Bereich anderer Gäste eindringen. DIE BESITZER MÜSSEN DIE EINHALTUNG DER HYGIENE- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN GEWÄHRLEISTEN UND SIND FÜR EVENTUELLE SCHÄDEN VERANTWORTLICH, DIE DIE TIERE AN PERSONEN UND SACHEN VERURSACHEN. Besitzer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden gebeten, den Campingplatz unverzüglich zu verlassen.